Wichtige Hinweise für Züchter

 
1.
Wenn Sie mit Ihrer Hündin züchten wollen, oder wenn Ihr Rüde decken soll, müssen Sie folgendes beachten:
 
 1Grundsätzlich sollte Ihr Hund eine Ausstellung besucht haben, auf der ein zuständiger Formrichter einen Richterbericht erstellt hat. Dieser Richterbericht stellt die Grundlage für die Zuchttauglichkeits-Prüfung dar. 
 2Es ist nicht zulässig, mit Hunden zu züchten, die nicht zuchttauglich sind. 
 3Ihr Hund muss eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) bestanden haben. Dazu wird der Hund einem Zuchtrichter vorgestellt; normalerweise auf einer Ausstellung, Kleinrassen ab 15 Monaten, Großrassen ab 18 Monaten.
Ab 2008 werden in der Geschäftsstelle des IRV e.V. in Löhne Zuchttauglichkeitsprüfungen nach Absprache angeboten. Diese ZTP muss im Ahnenpass des Hundes mit Unterschrift und Stempel des Zuchtrichters bestätigt werden.
 
 4Hündinnenbesitzer müssen sich durch Vorlage der ZTP-Bescheinigung vor dem Belegen der Hündin von der Zuchttauglichkeit des Deckrüden überzeugen. Dies gilt im umgekehrten Fall natürlich auch für Deckrüdenbesitzer. 
 5Bei Großrassen (ab 45 cm Schulterhöhe) ist außerdem ein HD-Befund (Röntgenuntersuchung der Hüftgelenke) und ein ED-Befund (Röntgenuntersuchung der Ellenbogengelenke) erforderlich. Eine OCD-Untersuchung wird empfohlen. Befundbögen sind in der Geschäftsstelle erhältlich.
Der Röntgenarzt ist frei wählbar, die Auswertung darf nur über die zentrale Auswertungsstelle des IRV e.V. (IPDF) erfolgen.
 
 6Wenn der Wurf gefallen ist, benachrichtigen Sie einen Zuchtwart über die Stärke des Wurfes. Er nimmt den Wurf ab und tätowiert oder chipt die Welpen nach der 6.Lebenswoche. Danach kann der vom Züchter ausgefüllte und unterschriebene Wurfmeldeschein, der vom Deckrüden-Besitzer ausgefüllte und unterschriebene Deckschein (mit Kopie des Ahnenpasses und der ZTP-Bescheinigung des Deckrüden) und die Original-Ahnentafel der Mutterhündin mit ZTP-Eintrag zur Wurfanmeldung in der Geschäftsstelle eingereicht werden. 

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