Zucht- & Körordnung des IRV e. V.

(gemäß § 3 Abs.4 der Vereinssatzung)
 
1.
Allgemeine Zuchtbestimmungen
 
 aAlle zur Zucht zugelassenen Hunde müssen eine anerkannte Ahnentafel eines Rassehunde-Verbandes besitzen und wesensfest sein.
Vor dem Deckakt muss der Hund durch einen Zuchtrichter (ZR) zuchttauglich geschrieben werden. Dieses hat auf einer Zuchtschau des IRV e.V. zu geschehen und ist vom ZR miit Unterschrift und Stempel im Ahnenpass des Hundes oder auf einem Formblatt des IRV e.V. (IPDF) zu bestätigen.
Zuchtrichter und autorisierte Personen sind berechtigt, einen Hund auch außerhalb von Zuchtschauen auf Zuchttauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zuchttauglich zu schreiben.
Es ist nicht gestattet, eigene Hunde oder Hunde von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zuchttauglich zu schreiben.
Großrassen, die aus Verbänden stammen, die keine HD-Untersuchungen vorschreiben, werden nicht in die Zucht aufgenommen.
 
2.
Zuchtalter- und Zuchtverwendung
 
 aKleinrassen können mit vollendetem 15.Lebensmonat zur Zucht verwendet werden. 
 bGroßrassen (über 45cm Widerristhöhe, größtmögliches Maß der Rasse) können mit vollendetem 18.Lebensmonat zur Zucht verwendet werden. 
 cIn beiden Fällen ist zu beachten, dass die Hündin ausreichend entwickelt und ausgewachsen ist. 
 dSollte eine Hündin bei zwei aufeinander folgenden Hitzen belegt worden sein, muss sie bei der nächsten Hitze leer bleiben. 
 eHündinnen scheiden mit vollendetem 8.Lebensjahr aus der Zucht aus. 
 fRüden, die nachweislich überdurchschnittliche Vererber sind, können mit Genehmigung eines Zuchtrichters eine Zuchtverlängerung für 2 Jahre erhalten. 
 gBei allen Rassen über 45 cm Widerristhöhe (größtmögliches Maß der Rasse) ist eine HD-Untersuchung vorgeschrieben, Mindestalter 18 Monate.
Die im IRV e.V. (IPDF) gültigen HD-Formeln lauten:
- HD-I = Kein Hinweis auf HD ( HD- frei )
- HD-II = Übergangsform ( HD-Verdacht )
- HD-III = Leichte HD
- HD-IV = Mittlere HD
- HD-V = Schwere HD
HD-I und HD-II dürfen uneingeschränkt miteinander verpaart werden, HD-III nur zusannen mit HD-I.
Die HD-Bewertung darf nur durch die vom IRV e.V. (IPDF) benannte zentrale Auswertungsstelle durchgeführt werden.
 
 hBei allen Rassen über 45cm Wideristhöhe (größtmögliches Maß der Rasse) ist eine ED-Untersuchung vorgeschrieben, eine OCD-Untersuchung wird empfohlen. Mindestalter 18 Monate
Die im IRV e.V. (IPDF) gültigen ED-Formeln lauten:
- ED l = Kein Hinweis auf ED (ED frei)
- ED ll = Übergangsform (ED Verdacht)
- ED lll = Leichte ED
- ED lV = Mittlere ED (Zuchtverbot)
- ED V = Schwere ED (Zuchtverbot)
ED l und ED ll dürfen uneingeschränkt miteinander verpaart werden, ED lll nur zusammen mit ED l.
Die ED-Bewertung und die empfohlene OD-Bewertung darf nur duch die vom IRV e.V. (IPDF) benannte zentrale Auswertungsstelle durchgeführt werden.
 
 iInzestverpaarungen (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Geschwister untereinander) sind grundsätzlich verboten. Anträge auf Ausnahme sind schriftlich mit Begründung an die Geschäftsstelle des IRV e. V. (IPDF) zu richten. 
3.
Kennzeichnung der Hunde
 
 aUm ein Vertauschen oder Verwechseln der Hunde zu vermeiden, müssen alle Hunde gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip. Die jeweilige Kennzeichnungsnummer wird vom Zuchtwart im Wurfmeldeschein vorgenommen, im Ahnenpass des Hundes nur durch das Zuchtbuchamt. 
 bHunde, die nicht eindeutig gekennzeichtner sind, werden nicht zur Zucht zugelassen.
Für eindeutig erkennbare Tätowierungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2012
 
4.
Wurfabnahme
 
 aWurfabnahmen werden grundsätzlich durch einen Zuchtwart des IRV e.V.(IPDF) vorgenommen. Der Zuchtwart ist verpflichtet, den Wurf zu chippen oder dieses zu veranlassen. Für seine Bemühungen sind dem Zuchtwart die entstandenen Fahrtkosten, die Unkosten für die Transponder sowie ein Festbetrag pro Wurf zu zahlen. Die km-Pauschale, die Transponderkosten und der Festbetrag werden vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Eine Anfahrt des Zuchtwartes bis zu 200 km ist zumutbar. 
 bEine Wurfabnahme durch einen Tierarzt darf nur ausnamsweise und nach vorheriger Autorisierung desselben durch den IRV e.V.(IPDF) erfolgen. Diese Ausnahme muss jeweils neu beantragt werden. 
 cDie Wurfabnahme durch in häuslicher Gemeinschaft lebenden oder verwandter Personen ist nicht zulässig. 
 dDie Wurfabnahme erfolgt in der Wurfstätte. 
 eBei der Wurfabnahme sind das Muttertier und die Welpen zu begutachten. Auffälligkeiten und erkennbare Mängel sind im Wurfmeldeschein schriftlich festzuhalten und dem Züchter mitzuteilen. 
 fDie Namen der Welpen beginnen beim 1.Wurf des Züchters – nicht der Hündin – mit „A“, der nächste Wurf mit „B“ usw. 
 gDie Wurfanmeldung bei dem zuständigen Zuchtwart soll bis zum 5.Tag stattfinden, die Wurfabnahme mit Microchip nach der 6.Lebenswoche. 
 hEin Entfernen der Welpen aus dem Wurf vor der Wurfabnahme und vollendeter 8. Lebenswoche ist verboten. 
 iWurfmelde- und Deckschein sind gut leserlich und vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Unleserliche Wurfmeldescheine und solche, bei denen Unterschriften fehlen, werden nicht bearbeitet. 
 jZur Beantragung der Ahnenpässe sind die Original-Ahnentafel der Mutterhündin, der Deckschein, der Wurfmeldeschein und Kopien der ZTP beider Elterntiere beim Zuchtbuchamt einzureichen. 
5.
Hinweise zum Decken
 
 aEs dürfen nur gesunde und ungezieferfreie Tiere zum Decken geführt werden. Für Schäden, die durch Krankheiten oder Ungezieferbefall entstehen, haftet der jeweilige Hundebesitzer. 
 bBeim Leerbleiben der Hündin steht dem Besitzer ein weiterer Deckakt des Rüden mit der gleichen Hündin zu, dieser Deckakt ist dann kostenlos. 
6.
Körung
 
 aKörungen können nur durch vom IRV e.V.(IPDF) benannte Körmeister vorgenommen werden. 
 bGebrauchshunde, die angekört werden sollen, müssen mindestens ein Leistungs- Abzeichen erreicht haben.
( Schutzhund I, II, III, usw.)
 
 cBei Jagd- und Hütehunden ist ein entsprechendes Leistungsabzeichen erforderlich. (Hüte-, Wasser- und Apportierprüfung, ersatzweise Fährtenhundprüfung I, II, oder III.) 
 dHunde mit Wesensschwäche und fehlender Schussgleichgültigkeit werden nicht angekört. 
 eEs können die Körklassen I und II vergeben werden. Die Körklasse I auf 2 Jahre, die Körklasse II jedoch nur auf 1 Jahr. Wird die Körklasse I zum 2.Mal erreicht, wird der Hund auf Zuchtdauer angekört. 
 fDie HD-Bewertung darf nicht schlechter sein als HD-II (Übergangsform). Es werden nur vollzahnige Hunde angekört; und nur bereits zuchttauglich geschriebene Hunde können zur Körung vorgestellt werden. 
 gWelpen, die aus der Verpaarung angekörter Elterntiere fallen oder deren Eltern ein Leistungsabzeichen erreicht haben, können ROTE Ahnentafeln erhalten. 
7.
Auslesezucht
 
 aWenn beide Elterntiere das Nationale- oder Internationale-Championat (CAC oder CACIB) nachweisen können, erhalten die Welpen das Prädikat „Auslesezucht“ in der Ahnentafel. 
8.
Gültigkeit
 
 aDiese Zucht- und Körordnung wurde zum Schutz der Rassehunde geschaffen. Sie verfolgt den Zweck, Hunde zu züchten, die dem Internationalen Rassestandard entsprechen, ferner die Hoch- und Leistungszucht und den Hundesport zu erhalten und zu fördern.
Dies geschieht im Einklang mit dem Bundesdeutschen Tierschutzgesetz vom 18.12.2007.
 
 bAlle Mitglieder des IRV e.V. (IPDF) sind an diese Zucht- und Körordnung gebunden.
Sie haben sich durch Ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag verpflichtet, die Satzung, die Zucht- und Kördnung sowie das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung genauestens einzuhalten.
 
 cGruppenvorsitzende, Vorsitzende von IRV-Vereinen, Zuchtrichter, Körmeister sowie die Zuchtwarte des IRV e.V.(IPDF) sind angehalten, die Einhaltung dieser Anweisungen zu überwachen. 
 dVerstöße werden mit Verwarnung, vorübergehender Zuchtsperre oder Ausschluss aus dem IRV e.V. (IPDF) geahndet. 
 eDie teilweise praktizierte „Zuchtmiete“ ist nicht im Sinne des Verbandes. 
 fMit Erscheinen dieser Zucht- und Körordnung verlieren alle bisherigen Zucht- und Körordnungen ihre Gültigkeit.
Bereits in der Zucht stehende Hunde laufen gemäß der ehemaligen Bestimmung aus.
 
Stand: Löhne, den 01. Januar 2009 

 zurück