Sitz, Geschäftsstelle und Zuchtbuchamt
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Der IRV
Aktuelles
Dies & Das

IRV – Schutzhundprüfung

Prüfungsordnung
Stand: Stand Oktober 2013

Schutzhundprüfung III:

Abteilung A
Fährtenarbeit
Punktewertung
Absuchen der Fährte: 80
Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände: 7 + 7 +6 = 20
Gesamtpunktzahl: 100
Ausführung
Verlorensuche auf einer etwa 1200 Schritt langen mindestens 60 Minuten alten Fremdfährte mit drei Gegenständen, 4 Winkeln und 5 Schenkeln, wobei der erste Gegenstand nach ca. 100 Schritten, der zweite in der Mitte der zweiten oder des dritten Schenkels und der dritte Gegenstand am Ende abzulegen ist.
Die Fährte wird nach den allgemeinen Bestimmungen zur Fährtenarbeit gelegt und abgearbeitet. Die Wertung erfolgt nach den Grundsätzen, wie in Sch H I beschrieben. Abteilung B
Unterordnung
Punktewertung
Höchstpunktzahl  100

  1. Freifolgen - 10 Punkte - Hörzeichen „Fuß"
  2. Sitz aus der Bewegung - 5 Punkte - Hörzeichen „Sitz"
    Die Übungen 1 und 2 werden analog zu den Übungen 2 und 3 der Sch H A - Prüfung vorgeführt, jedoch mit ständig frei folgendem Hund; die Übung "Gehen durch eine Personengruppe" wird demnach nur  am Ende  der Freifolge gezeigt.
  3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen - 10 Punkte - Hörzeichen „Platz", „Hier" und „Fuß".   Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer 10 Schritte geradeaus und geht dann in den Laufschritt über. Nach weiteren mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz" schnell hinzulegen, ohne dass der Hundeführer seinen Lauf unterbricht. Der Hundeführer geht innerhalb des Prüfungsgeländes in Deckung. Nach einer Minute tritt der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters wieder in Sicht des Hundes und ruft nach einer kurzen Pause den Hund auf Leistungsrichterzeichen  mit dem Hörzeichen „Hier" heran. Der Hund muss freudig und in schneller Gangart kommen und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen Hundeführer zu setzen.
    Bewertung:
    Sitzt der Hund nach dem Hörzeichen „Platz" oder bleibt er stehen, so ist hierfür die halbe Punktzahl abzuziehen. Nachziehen, zögerndes Hinlegen, zögerndes Herankommen etc. sind fehlerhaft.
  4. Stehen aus dem Schritt - 5 Punkte Hörzeichen „Steh" und „Sitz"
    Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat der Hund auf das Hörzeichen „Steh" sofort stehen zubleiben, ohne dass der Hundeführer die Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zum Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund abgeholt. Die Übung ist dann beendet, nachdem sich der Hundeführer rechts neben seinen Hund gestellt hat, das Hörzeichen „Sitz" gegeben hat und der Hund sitzt.
    Bewertung:
    Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen „Steh", so ist die halbe Punktzahl abzuziehen. Nachlaufen, zögerndes Stehen sind fehlerhaft.
  5. Stehen aus dem Laufschritt - 10 Punkte Hörzeichen „Steh", „Hier", „Fuß"
    Von der Grundstellung aus läuft der Hundeführer im Laufschritt mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund mindestens 10 Schritte geradeaus. Auf das Hörzeichen „Steh" hat der Hund sofort stehen zubleiben, ohne dass der Hundeführer seinen Laufschritt unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer mit dem Hörzeichen „Hier"  seinen Hund heran. Der Hund hat in schneller Gangart und gerader Linie heranzukommen und sich dicht und gerade vor den Hundeführer zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen Hundeführer  in Grundstellung zu setzen.
    Bewertung:
    Sitzt oder liegt der Hund nach dem  Hörzeichen „Steh" ist die halbe Punktzahl abzuziehen. Nachziehen des Hundes, Umsehen des Hundeführers, zögerndes Herankommen etc. sind fehlerhaft.
  6. Bringen eines mindestens 2 kg schweren Apportierholzes auf ebener Erde - 10 Punkte Hörzeichen „Bring".
    Ausführung analog zu Übung 5 Sch H A.
  7. Die Übungen 7 wird analog der Übung 6 der SchH II vorgeführt und bewertet.
  8. Die Übungen 8 wird analog der Übung 7 der SchH II vorgeführt und bewertet.
  9. Die Übung 9 wird analog der Übung 7 der Schutzhund A und I vorgeführt und bewertet.
  10. Ablegen des Hundes unter Ablenkung - 10 Punkte Hörzeichen „Platz" und „Sitz"
    Diese Übung läuft analog zur Übung 5 aus Sch H A ab, jedoch hat hier der Hundeführer aus der Sicht des Hundes auf dem Prüfungsgelände zu stehen.

Abteilung C
Schutzdienst
Punktewertung
Höchstpunktzahl 100 Punkte
… Streifen nach dem Helfer: 5
… Stellen und Verbellen: 10
… Flucht und Abwehr: 30
… Transport: 5
… Überfall: 10
… Einholen und Mutprobe: 40
Teil A:
Die Übungen 1 bis 4 werden analog zum Ablauf des Schutzdienstes nach Sch H II vorgeführt und bewertet, jedoch ist das Prüfungsgelände mit frei folgendem Hund zu betreten.
5. Überfall
Aus dem Transport heraus erfolgt ein Überfall des Helfers auf den Hundeführer. Diesen Überfall hat der  Hund durch festes Zufassen zu vereiteln. Nach dem Ende der Übung ist der Helfer zu entwaffnen und es erfolgt ein Seitentransport zum Leistungsrichter. Teil A des Schutzdienstes nach Sch H III ist dann beendet. Der Hundeführer geht mit dem frei folgenden Hund in Deckung.
Teil B
6. Einholen und Mutprobe
In angemessener Entfernung wird der Helfer vom Richter in ein Versteck eingewiesen. Der Hundeführer wird auf einen Platz eingewiesen, von dem der Hund "das Einholen eines Fliehenden" ausführen muss. Auf Anweisung des Richters verlässt der Helfer das Versteck und versucht nach Anruf zu fliehen. Der Helfer lässt den Anruf unbedacht. Der Hundeführer gibt das Hörzeichen zur Verfolgung und bleibt selber stehen. Der Hund hat auf dem kürzesten Weg den Helfer einzuholen. Sobald der Hund bis auf die Hälfte der  Distanz herangekommen ist, dreht sich der Helfer um und läuft dem Hund entgegen und versucht ihn unter heftigen Vertreibungsgesten und -lauten einzuschüchtern. Ohne sich beeinflussen zu lassen, hat der Hund, den auf ihn zustürzenden Helfer durch festes Zufassen in den Schutzarm festzuhalten. Der Helfer stellt die Fluchtbewegungen ein, d. h. er bleibt ruhig stehen, worauf der Hund ablassen muss. Dabei ist das einmalige Hörzeichen "Aus" erlaubt.
Der Helfer unternimmt auf Anweisung des Leistungsrichters noch einmal einen Angriff auf den Hund, wobei er den in seinem Besitz befindlichen Stock als Abwehr benutzt. Hat der Hund fest zugefasst, bekommt er zwei Schläge auf erlaubte Körperteile. Danach stellt der Helfer die Arbeit ein, worauf der Hund ablassen muss. Hinsichtlich des Nachfassens und Nichtablassens gelten hier die Ausführungen in Schutzhund A, I und II entsprechend.
Der Hundeführer bleibt noch eine 1/2 Minute still stehen, ohne dabei auf den Hund einzuwirken. Auf Anweisung des Leistungsrichters holt der Hundeführer seinen Hund ab und nimmt die Entwaffnung des Helfers vor. Es erfolgt ein Seitentransport zum Leistungsrichter.
Bewertung:
Hinsichtlich der Bewertung und der Ausführungsbestimmungen gelten die  Bewertungsmaßstäbe aus Schutzhund A, I und II entsprechend.
 
» Schutzhundprüfung I
» Schutzhundprüfung II

 
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