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IRV – Schutzhundprüfung

Prüfungsordnung
Stand: Stand Oktober 2013

Schutzhundprüfung II:

Abteilung A
Fährtenarbeit Hörzeichen "Such"
Punktewertung
Absuchen und Halten der Fährte: 80
Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände: 10 +10
Gesamtpunktzahl: 100
Ausführung
Verlorensuche auf einer ungefähr 600 - 700 Schritt langen, mindestens 30 Minuten alten Fremdfährte mit 2 Gegenständen, 2 Winkeln und 3 Schenkeln an 10 Meter langer Fährtenleine oder frei suchend. Der erste Gegenstand ist in der Mitte des 2. Schenkels abzulegen, der zweite am Ende der Fährte.
Die Ausführungsbestimmungen und Bewertungsgrundsätze entsprechend denen der Schutzhund I mit dem Unterschied, dass es sich hier um eine Fremdfährte handelt.
Abteilung B
Unterordnung
Punktewertung
Höchstpunktzahl: 100
Ausführung

  1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit - Hörzeichen "Fuß" - 10 Punkte. Die Ausführungen entsprechen der Übung 1 der Schutzhund A – Prüfung.
  2. Freifolge - Hörzeichen "Fuß" - 15 Punkte. Die Ausführungen entsprechen der Übung 2 Sch H A - Prüfung.
  3. Sitzübung - Hörzeichen "Sitz" - 5 Punkte. Die Ausführungsgrundsätze entsprechen Übung 3 der Sch H A - Prüfung. Liegt/steht der Hund, so sind hierfür 2 Punkte abzuziehen.
  4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen - Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß" - 10 Punkte. Die Übung wird ausgeführt wie Übung 4 Sch H A - Prüfung.
  5. Bringen eines 1 Kilogramm schweren Apportierholzes auf ebener Erde - Hörzeichen  "Bring", "Fuß" - 10 Punkte. Die Übung wird durchgeführt wie Übung 5 der Schutzhund A Prüfung, jedoch mit einem 1 kg Apportierholz.
  6. Bringen eines 650 g schweren Apportierholzes im Freisprung über eine 1 m hohe und 1,5 m breite Hürde - Hörzeichen "Bring", "Fuß", "Hopp", "Fuß" - 15 Punkte. Bis auf das vorgeschriebene Apportierholz wird die Übung ausgeführt, wie Übung 6 Schutzhund A.
  7. Klettersprung über eine Schrägwand, Höhe 180 cm, untere Breite 130 cm, und Bringen eines 650 g schweren Apportierholzes - Hörzeichen "Hopp", "Bring", "Fuß" - 15 Punkte. Der Hundeführer stellt sich in angemessener Entfernung vor die Kletterwand, während der Hund frei links neben ihm sitzt. Der Hundeführer wirft das Holz über die Hürde. Das Apportierholz muss ruhen. Auf das Hörzeichen "Hopp", dann "Bring" hat der Hund im Klettersprung die Hürde zu überwinden, das Apportierholz sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung dicht und gerade vor seinen Hundeführer zu setzen. Er soll den Gegenstand so lange im Fang behalten, bis der Hundeführer es ihm nach dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Auf das Hörzeichen "Fuß" muss sich der Hund schnell links neben seinen Hundeführer in Grundstellung setzen. Das Hörzeichen "Bring" muss gegeben werden, bevor der Hund den Gegenstand aufgenommen hat. Bewertung: Analog zu Übung 6 Sch H A - II bis auf: Sprünge einwandfrei und Bringen des Holzes = 15 Punkte. Hinsprung ausgeführt, Rücksprung verweigert, Gegenstand fehlerfrei gebracht = 8 Punkte, die gleiche Bewertung erfolgt, wenn der Rücksprung ausgeführt wurde, aber der Hinsprung nicht oder beide Sprünge vorgeführt werden, ohne dass das Holz gebracht wurde. 0 Punkte sind zu vergeben, wenn die Übung ausgelassen wurde oder der Hund beide Sprünge nicht vorführt. Alle anderen Regelungen sind wie oben beschrieben der Übung 6 SchH I zu entnehmen.
  8. Voraussenden mit Hinlegen - 10 Punkte Hörzeichen "Voraus", "Platz", "Sitz". Die Übung wird ausgeführt und bewertet, wie Übung 7 Schutzhund A.
  9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung - 10 Punkte - Hörzeichen "Platz" und "Sitz". Ausführung und Bewertung analog der Übung 8 Sch H A .

Abteilung C
Schutzdienst
Punktewertung
Höchstpunktzahl:100
… Streifen nach dem Helfer: 5
… Stellen u. Verbellen: 10
… Flucht und Abwehr: 40
… Transport: 5
… Überfall und Mutprobe: 40
Ausführung
Die grundsätzlichen Erklärungen zu Schutzhund A gelten auch hier.

  1. Streifen nach dem Helfer Hörzeichen „Voran“ oder „Revier" und „Hier".
    Hundeführer und Hund befinden sich in Deckung, während sich der Helfer in das angewiesene Versteck begibt. Der Helfer muss so gestellt werden, dass dem Hund fünf bis sechs Seitenschläge möglich sind. Dem Hundeführer wird auf dem Platz eine gedachte Mittellinie zugewiesen, die er während der Streife seines Hundes nach dem Helfer nicht verlassen darf. Auf das Hörzeichen „Voran" oder „Revier" und Erheben des Armes soll sich der Hund schnell vom Hundeführer lösen und in tiefen Seitenschlägen das Gelände abstreifen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, kann ihn der Hundeführer mit dem Hörzeichen „Hier" zu sich heran rufen und mit dem erneuten Hörzeichen „Voran" oder „Revier" in eine andere Richtung weisen. Das Hörzeichen „Hier" kann mit dem Rufnamen des Hundes kombiniert werden. Gelegentliches Rückwärtsstreifen ist nicht fehlerhaft. Es müssen mindestens 5 Seitenschläge gezeigt werden.
  2. Stellen und Verbellen
    Sobald der Hund den Helfer erreicht hat bleibt der Hundeführer stehen. Der Hund hat den Helfer anhaltend zu verbellen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer bis auf vier Schritte an das Versteck heran und ruft auf erneute Anweisung den Hund vom Helfer ab und zu sich heran. Er fordert den Helfer auf, aus dem Versteck herauszukommen und legt jetzt seinen Hund in etwa drei bis vier Schritt vom Helfer entfernt ab. Dann durchsucht der Hundeführer den Helfer und im Anschluss daran das Versteck auf fortgeworfene Gegenstände und bleibt dort.
    Bewertung:
    Für anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, für Nichtverbellen 5 Punkte abgezogen. Bleibt der nicht verbellende Hund hart am Helfer, ohne diesen zu fassen, erhält er von 10 Punkten 5. Bei leichtem Anstoßen müssen bis zu 2 bei hartem Zufassen bis zu 4 Punkte, bei unsauberem Zufassen (Griff nicht in den Schutzärmel) müssen 6 Punkte abgezogen werden. Die Übung Stellen und Verbellen ist als Gesamtübung zu werten.
  3. Flucht und Abwehr
    Auf Anweisung des Richters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch, um in schnellem Lauf zu entkommen. Der Hund hat nun durch festes Zufassen diese Flucht zu verhindern und den Helfer auf den Platz zu bannen. Der Helfer stellt die Gegenwehr ein, d.h. er bleibt ruhig stehen, worauf der Hund ablassen muss. Der Helfer unternimmt dann auf Anweisung des Richters einen Angriff auf den Hund, wobei er einen biegsamen, gepolsterten Stock  als Abwehr benutzt, ohne zunächst den Hund zu treffen. Der Hund muss sofort zum Angriff übergehen. Der Hund hat durch Zufassen zu versuchen, den Helfer an der weiteren Gegenwehr zu hindern. Hat der Hund fest zugefasst, sind ihm 2 Schläge auf erlaubte Körperteile (Sch H I) zu geben. Nach Beendigung der Arbeit tritt der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters an Hund und Helfer heran, legt den Hund ab und stellt den Helfer  in drei Schritt Entfernung und fordert ihn auf, die Arme zu erheben und durchsucht ihn dann ohne ihm den Stock abzunehmen. Der Stock ist aber so zu tragen, dass der Hund ihn bis Übung 5 nicht sehen kann.
    Ausführungsbestimmungen:
    Der Helfer hat den Schutzarm als Schutz zu benutzen. Sobald der Hund bei der Gegenwehr zugefasst hat, sind ihm unbedingt zwei Schläge mit dem beschriebenen Stock zu versetzen. Der Hund darf hierbei nicht zurückweichen.
  4. Transport
    Anschließend folgt ein Rückentransport des Helfers für etwa 40 Schritte. Der Hundeführer fordert den Helfer auf voranzugehen und ruft seinen Hund bei Fuß. Der Hundeführer folgt mit seinem Hund  in einem Abstand von etwa 5 Schritt, dabei sind ständige Kommandos fehlerhaft.
  5. Überfall und Mutprobe
    Aus dem Transport erfolgt ein Überfall des Helfers auf den Hundführer. Diesen Überfall hat der Hund durch festes Zufassen zu vereiteln. Nach dem Ende dieser Übung wird der Hund am Halsband festgehalten. Der Helfer geht weiter und entfernt sich dann in schneller Gangart unter drohenden Gebärden. Der Hund wird nachgeschickt und hat dem Helfer sofort nachzusetzen, um ihn an der weiteren Flucht zu hindern, dabei hat der Hundeführer sofort stehen zubleiben. Der weitere Ablauf der Übung entspricht der Übung Verfolgen und Stellen aus Sch H A  und wird auch so bewertet.
    Ausführungsbestimmungen:
    Hinsichtlich der Arbeitsfreude gelten die Bestimmungen aus Schutzhund A. Es gelten für den gesamten Schutzdienst die Ausführungsbestimmungen der Schutzhund A und I entsprechend, es sei denn bei den einzelnen Übungen ist etwas anderes geregelt.

 
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